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Haben Sie pro Jahr und Anfallstelle mehr als 20 t gefährlichen Abfall der gleichen Abfallschlüsselnummer zu entsorgen, müssen Sie ab 01.04.2010 zwingend am eANV teilnehmen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Entsorgungsnachweise und Begleitpapiere elektronisch erzeugen und übermitteln, Ihre bisherige Unterschrift durch die qualifizierte elektronische Signatur mit einer persönlichen Signaturkarte und personengebundenen Code ersetzen und Ihre Registerdaten (Nachweisdaten) elektronisch aufbewahren müssen. Außerdem muss sich jeder am eANV Beteiligte, mit Ausnahme der Erzeuger im Übernahmescheinverfahren bei Sammelentsorgungsnachweisen, bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS Abfall), welche den Datenaustausch und die Signaturübermittlung gewährleistet, registrieren. Der zugehörige Registrierungsantrag muss schon mit der neuen Signaturkarte elektronisch signiert werden. Die Umsetzung des eANV im Unternehmen ist mit erheblichem Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Neben der Anschaffung einer eANV-Software oder der kostenpflichtigen Nutzung eines Providers zur Abwicklung des eANV, nimmt die Signaturkartenbeschaffung und Registrierung bei der ZKS Abfall sowie die Einführung des Systems im Unternehmen eine Menge Zeit in Anspruch. Damit Sie zum 01.04.2010 für die Umsetzung des eANV vorbereitet und startklar sind, haben wir für Sie das AMAND eANV-WebPortal eingerichtet. Sie haben die Möglichkeit, ab 24.03.2010 über www.amand.de in das AMAND eANV-WebPortal zu gelangen. Hier können Sie Ihre Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine elektronisch erzeugen, diese Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (elektronisch unterzeichnen) und an die anderen am Entsorgungsvorgang Beteiligten übermitteln. Die für die Führung des elektronischen Registers erforderlichen Daten stellen wir Ihnen in entsprechendem Dateiformat für Ihre Registerführung zur Verfügung. Falls Sie sich bisher noch nicht mit dem eANV auseinandergesetzt haben, empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich mit diesem Thema zu beschäftigen, denn die Zeit drängt. Ohne die oben aufgeführten Vorbereitungen können Sie sonst keinen gefährlichen Abfall (mit Ausnahme als Erzeuger im Übernahmescheinverfahren im Rahmen des Sammelentsorgungsnachweises) mehr entsorgen.

 
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