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eANV Webportal
Informationen zum AMAND eANV Webportal als Download (PDF, ca. 50KB)

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie zum Thema "Elektronisches Abfallnachweisverfahren" (eANV) informieren. Der Gesetzgeber hat mit der Nachweisverordnung vom 01.02.2007 verpflichtend festgelegt, dass das Abfallnachweisverfahren für gefährliche Abfälle ab 01. April 2010 durch alle Beteiligten nur noch in elektronischer Form durchgeführt werden darf. Die bisherigen Papierformulare verändern sich etwas und werden auf eine elektronische Form der Dokumentenbearbeitung umgestellt. Die bisherige handschriftliche Unterschrift wird durch eine elektronische Unterschrift mittels persönlicher Signaturkarte ersetzt. Dies betrifft alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen, mit Ausnahme von Erzeugern im Übernahmescheinverfahren im Rahmen des Sammelentsorgungsnachweises, welche den Übernahmeschein weiterhin in Papierform führen können. Neu ist hier die Pflicht zur Führung einer Erzeugernummer im Übernahmeschein, welche vom Erzeuger bei seiner zuständigen Abfallbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) beantragt werden muss. Aus diesem Grund wird es für die Betroffenen allerhöchste Zeit, sich eingehend mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren zu beschäftigen.
Wir als AMAND helfen Ihnen dabei in allen Belangen der Umstellung sowie bei der Einführung in Ihrem Unternehmen und bieten Ihnen für die Abwicklung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens das AMAND eANV-WebPortal an.

 
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